FRK unterstützt Kartellbeschwerde Bayerischen Netzbetreibers

Bayerisches Unternehmen reicht Kartellbeschwerde gegen BNetzA und Deutsche Telekom wegen KVZ-Vergabe ein

BildLauchhammer, den 17. September 2015 – „Der Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK) unterstützt nachdrücklich die Beschwerden eines Bayerischen Unternehmers bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) gegen die Praxis der Deutschen Telekom (DTAG)in der Vergabe von Kabelverzweigern (KVz) in einer Bayerischen Stadt. Da von der BNetzA seit Monaten keine Entscheidung getroffen wird, unterstützt der Verband auch die Beschwerde des Unternehmens beim Bundeskartellamt (BKartA) gegen diese Praxis von DTAG und BNetzA“, erklärte der Vorsitzende des FRK, Heinz-Peter Labonte, heute in Lauchhammer.
In einem exemplarischen Fall sei in der genannten Stadt zunächst der Breitbandausbau auf mindestens 50 MBit/s von der DTAG für die nächsten 36 Monate ausgeschlossen worden.

Nachdem die Stadt sich entschieden hatte, das Angebot des Privatunternehmens anzunehmen, habe die Telekom ebenfalls den eigenwirtschaftlichen Ausbau beschlossen. Nicht ohne jedoch vorher monatelang behauptet zu haben, sie könne den Ausbau nur wirtschaftlich mit einem Zuschuss aus den öffentlichen Haushalten von ca. 1,5 Mio. Euro verwirklichen.

Als nunmehr das Privatunternehmen den Antrag auf Nutzung der KVz bei der BNetzA stellte, waren diese bereits von der BNetzA in Übereinstimmung mit der Telekom (die ihre eigenen KVz offenbar im Auftrag der BNetzA verwaltet) an die Telekom vergeben. Die nunmehr seit Monaten laufende Beschwerde bei der BNetzA hat bislang keinerlei Entscheidung „provoziert“. Deshalb hat sich das Unternehmen – mit Unterstützung des FRK – entschlossen, gegen diese Praxis beim BKartA Beschwerde einzulegen, da hier nach seiner Einschätzung ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung vorliege, die nicht nur die Voraussetzungen für eine Unwirksamkeitserklärung durch die BNetzA sondern auch ein Einschreiten des BKartA nach § 32 GWB begründen müsste.

Abschließend heißt es in dem Schriftsatz vom 24. August 2015 an das Bundeskartellamt: „Es sei eindeutig, dass die Telekom die Reservierung der KVz“ – im Gegensatz zu dem Bayerischen Unternehmen – „gerade nicht auf eine verfestigte lokale oder regionale Ausbauplanung stützt und auch nicht stützen kann. Vielmehr bedient sich die Telekom in schikanöser und unbilliger Art und Weise der KVz, um die Ausbaupläne“ (des Unternehmens) „zu durchkreuzen und selbst den – nun doch als lukrativ erkannten Ausbau entgegen dem Willen der Gemeinde“ zu realisieren.
„Der FRK teilt die Meinung des Unternehmens und seiner Anwälte (www.schalast-partner.com) als wettbewerbswidriges Verhalten der DTAG in dem umkämpften Markt, das offensichtlich allein zum Ziel hat, deren Remonopolisierungsstrategie durch Vectoring langfristig abzusichern“, erklärte Labonte abschließend.

Über:

FRK – Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation
Herr Heinz-Peter Labonte
Steinritsch 2
55270 Klein-Winternheim
Deutschland

fon ..: 06136 996910
web ..: http://www.kabelkongress.de
email : hp.labonte.kombunt@t-online.de

Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation

Der Verband dient dem Informationsaustausch unter den Mitgliedern zur allgemeinen Verbesserung der Marktposition sowie der Sicherung berufsständischer Interessen der Mitglieder.

Die wesentlichen Vorteile einer Mitgliedschaft im Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation sind:
– Interessenvertretung zahlreicher mittelständischer Kabelnetzbetreiber aus Handwerk und Wohnungswirtschaft durch Mitarbeit in Arbeitskreisen, Gremien der politischen Meinungsbildung und Öffentlichkeitsarbeit
– Rechtssicherheit durch Rahmenvertrag mit 20% Verbandsrabatt mit den Verwertungsgesellschaften VG Media und GEMA gemäß §20b des Urheberrechtsgesetzes sowie durch Urheberrechtsvertrag mit RTL
– Juristische Erstberatung durch das Justiziariat des FRK
– Regelmäßige Mitgliederinformationen exclusiv für Mitglieder zu allen Belangen des Kabelmarktes
– Zugang zum Mitgliederbereich der FRK-Homepage und damit Zugriff auf alle aktuellen Mitgliederinformationen und auf das Archiv des Brancheninformationsdienstes des FRK
– Bei unseren informativen Workshops können FRK-Mitglieder einen Nachlass von 25% in Anspruch nehmen
– Jährlich stattfindender Kabelkongress gemeinsam mit der Fernsehmesse mit begleitender Messe im Congress Center der Neuen Messe Leipzig

Der FRK tritt ein für die Interessen der unabhängigen mittelständischen Kabelnetzbetreiber (uKNB) aus Handwerk und Wohnungswirtschaft. Die uKNB versorgen rund 20-25 % der Bundesdeutschen Haushalte mit Kabelanschlüssen. Dazu gehören auch eine Vielzahl von SAT-ZF-Anlagen. Nimmt man die vielen Einzelsatellitenanlagen dazu, die das Handwerk in Deutschland für ihre Kunden betreut, dann wird ein Marktanteil von mehr als 45 % erreicht.

Der Vorteil der FRK-Mitglieder liegt neben der fachlichen Kompetenz in ihrer Kundennähe, Ortskenntnis und den Möglichkeiten der persönlichen und individuellen Kundenbetreuung. Deshalb hat sich der Marktanteil der uKNB über die letzten Jahrzehnte von der Antennenanlage bis hin zu hoch komplexen Datennetzen weiterentwickelt und dadurch insgesamt auch kaum verändert.

Unser seit nunmehr 17 Jahren veranstalteter Kabelkongress, der zum Medien- und Kabelkongress fortentwickelt wurde und der jährlich einmal in Leipzig als Heerschau die mittelständischen Entwicklungen und Potenziale in diesem Markt aus- und vorstellt, trägt Jahr für Jahr erfolgreich dazu bei.

2014 ist das Jahr des Umbruchs auf neue Endgeräte, neue Dienste, neue Infrastrukturen und das auch für die Kunden feststellbare Zusammenwachsen der Medien. Auch Programmangebote ändern und differenzieren sich weiter. SmartTV, HbbTV und Video on demand, Multi- und Second Screen sind nur einige der zukünftigen Entwicklungschancen, mit denen sich auch der Kunde zunehmend konfrontiert sieht. Ein völlig neues Dienstleistungsfeld für die Infrastrukturbetreiber und Mittelständler.

Die Aufgabe der Kabelnetzbetreiber und der lokalen Programmanbieter, die über die Kooperation mit der Sächsischen Landesmedienanstalt und ihrer Fernsehmesse in das Kongressgeschehen kooperativ einbezogen sind, besteht darin, die Dienstleister aus Programm, Infrastruktur und Handwerk mit den Wünschen der Kunden aus Wohnungswirtschaft und Privathaushalten besser bekannt zu machen und die neuen Möglichkeiten, Wünsche von Kunden zu erfüllen, in einem Kongress mit Workshops, Vorträgen und Ausstellungsteil vorzustellen und damit aufzuklären.

Wohnungswirtschaft, Hausbesitzer, Kommunalpolitiker, Sender, Landesmedienanstalten, Handwerk, uKNB und Finanzinstitutionen haben neben Rechts-, Finanz- und Unternehmensberatern in unserem jährlichen Medien- und Kabelkongress ein Forum, in dem sie sich weiterbilden, Kontakte pflegen und Meinungen austauschen können. Die kleinen und mittelgroßen Unternehmen aus all diesen Branchen kommen als Informationswillige, als Informierende, als Kunden und als Praktiker einmal im Jahr im CCL in Leipzig zusammen. Der FRK als Interessensverband der kleinen, mittleren und unabhängigen Kabelnetzbetreiber betätigt sich hierbei als Katalysator der Branche. Ein Spagat zwischen Mitgliedern aus Großunternehmen und Kleinstunternehmen entfällt folgerichtig.

Pressekontakt:

Vorsitzender des FRK – Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation
Herr Heinz-Peter Labonte Labonte
Steinritsch 2
55270 Klein-Winternheim

fon ..: 0171 8028 640
web ..: http://www.kabelkongress.de
email : hp.labonte.kombunt@t-online.de