Unternehmer-Frühstück

Die BAV-Abzocke – Wie Unternehmer in ein offenes Messer laufen!

BildWir laden wieder zum Unternehmer-Frühstück am 13.08.2015, 9:30 Uhr-12Uhr ein.

Beim Unternehmer-Frühstück profitieren Sie von den unbegrenzten Kontaktmöglichkeiten, lernen neue Kunden und Geschäftspartner kennen oder stellen individuelle Kontakte zu potenziellen Geschäftspartnern und Kunden her – und das bei einem leckeren Frühstück.

Beim Unternehmer-Frühstück haben Sie folgende Vorteile:

Persönliche Vorstellung des eigenen Geschäfts

Weitergabe eigener Werbematerialien

Kontakte herstellen zu potenziellen Geschäftspartner und Kunden

Vorstellung des Verein des Wissens und dessen einmaligen Vorteile

Aktuelles: Die BAV-Abzocke – Wie Unternehmer in ein offenes Messer laufen

Teilnehmen kann jeder, der ein eigenes Unternehmen führt oder vertritt, der selbständig und unabhängig ist. Wir sind offen für alle Handwerker und Gewerbetreibende, Künstler und Freischaffende, Vereine und Organisationen.

Wenn Sie an dem Unternehmer-Frühstück teilnehmen möchten, bitte wir Sie sich formlos via Email (office@gd-solutions-consulting.com) anzumelden. Der Eintritt beträgt 9,95EUR. Nur vorher schriftlich-angemeldet Teilnehmer haben Einlass.

Ort
GD SOLUTIONS GROUP CORP.
Am Aschenweg 34
63869 Heigenbrücken

NEWS
++Das „Bankgeheimnis“ fällt ++
Ab 2017 gibt es in über 50 Staaten kein Bankgeheimnis mehr.
Ausnahme: Es gibt keine Meldepflicht bei Firmenkonten, die vor dem 31.12.2015 eröffnet wurden und deren Kontosaldo nicht mehr als 250.000 USD beträgt.
?Seit 1. April 2003 sind alle diese Institute gesetzlich verpflichtet, die
Kontostammdaten an die BaFin, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
zu melden (somit auf Kreditkartenkonten!).
Bei Verdacht auf eine Straftat, z.B. Steuerhinterziehung, greift die Behörde auf diese Daten zu und versorgt auch andere Behörden mit entsprechenden Auskünften.
Aber es ist nicht unbedingt ein Verdacht notwendig:
Finanzämter können über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) jederzeit Kontendaten abrufen, wenn der Sachbearbeiter dies für das Besteuerungsverfahren notwendig hält.
Zu diesem Zweck wurden extra Änderungen der Abgabenordnung (AO) vorgenommen, und zwar der Paragrafen §§ 93 Abs. 7 und 8, 93b AO sowie § 24c KWG.
Der Steuerpflichtige muss nicht informiert werden…

Über:

Verein des Wissens
Herr Thilo Schneider
Am Aschenweg 34
63869 Heigenbrücken
Deutschland

fon ..: 060209777624
web ..: http://www.verein-des-wissens.de
email : info@verein-des-wissens.de

Pressekontakt:

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