Rufmordkampagne gegen OGI AG

In ihrer jüngsten Berichterstattung hat die aus Neuseeland online verbreitete „Hessen Depesche“ fälschlich behauptet, die Konten der OGI AG seien bei deren Hausbank mittels eines zugestellten Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses vorläufig gesperrt worden.

Dies ist jedoch offensichtlich nicht der Fall. Die „Hessen Depesche“ handelte wider besseren Wissens und verbreitete falsche Tatsachenbehauptungen und schmähkritische Äußerungen in pauschaler und kreditschädigender Weise. Damit ist der Tatbestand der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung erfüllt.Die OGI AG ist nicht bereit diese evidenten Rechtsverletzungen zu dulden und wird die ihr zustehenden Rechte konsequent verteidigen. Neben einer Abmahnung / Unterlassungsverpflichtung gegen die Redaktion der „Hessen Depesche“ wurde zudem gegen den Verlag Strafanzeige wegen Verleumdung und vorsätzlicher Rufschädigung erstattet. Zusätzlich werden Beseitigungs- und Schadensersatzansprüche wirksam.

 

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