Tierhalterhaftpflichtversicherung der GEV: Ab sofort 50 Prozent Beitragsnachlass

Die Grundeigentümer-Versicherung rabattiert ab sofort die Beiträge für die Tierhalterhaftpflichtversicherung um 50 Prozent.

Tiere machen viel Freude, sind Gesellschafter und Spielgefährte, doch sie sind auch unberechenbar. Denn selbst ein kleiner Hund kann einen großen Schaden anrichten, wenn er sich von der Leine losreißt und einen Fahrradfahrer zu Fall bringt. Kommen ein Mensch und/oder eine Sache durch ein Tier zu Schaden, können schnell hohe Schadenersatzforderungen folgen.

Als Halter von Tieren haftet man verschuldensunabhängig, also auch dann, wenn man selbst gar nichts dafür kann. Der Grund hierfür ist die sogenannte Gefährdungshaftung für Tierhalter. Der Gesetzgeber sieht in der Unberechenbarkeit von Tieren eine besondere Gefährdung.

„Bislang ist für Pferdebesitzer eine Tierhalterhaftpflichtversicherung freiwillig. Doch wenn ein Pferd einen Schaden anrichtet, kann er schnell das finanziell Mögliche überschreiten“, weiß Andreas Hackbarth, Schadenverhütungsexperte der Grundeigentümer-Versicherung aus der Praxis zu berichten. „Deshalb ist hier eine Absicherung existenziell wichtig, ebenso wie für Hundehalter. Einige Bundesländer verlangen sinnvoller Weise für Hunde bereits eine Hundehalterhaftpflichtversicherung. Genauso fordern einige größere Reitbetriebe, dass die Einsteller für ihr Pferd eine Haftpflichtversicherung haben.“

Wichtig ist es für Hundebesitzer, dass die Tierhalterhaftpflichtversicherung auch Schutz bietet, wenn ein Angehöriger hin und wieder den Hund hütet und zeitlich begrenzte Auslandsaufenthalte mitversichert sind.

Wer ein Pferd sein Eigen nennt, sollte darauf achten, dass Reitbeteiligungen im Versicherungsschutz eingeschlossen sind. Gleiches gilt für die gesetzliche Haftpflicht des Tierhüters, solange dieser nicht gewerbsmäßig tätig ist, und für die Mitversicherung von Flurschäden und das Weiderisiko durch Pferde.

„Wichtig ist bei Abschluss einer Haftpflichtversicherung zu wissen, dass nicht jeder eingetretene Schadenfall automatisch zu einer Leistung aus der jeweiligen Haftpflichtversicherung führt. Denn die Aufgabe einer Haftpflichtversicherung ist es bedingungsgemäß, berechtigte Schadenersatzforderungen zu befriedigen und ungerechtfertigte, für die dem Tierhalter kein Verschulden anzulasten ist, im Namen des Versicherten abzulehnen“, ergänzt der Schadenverhütungsexperte. Muss ein Tierhalter haften, so übernimmt die Haftpflichtversicherung beispielsweise gerechtfertigte Arzt- und Krankenhauskosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall.

Übrigens: Schäden durch Kleintiere wie zum Beispiel Katzen oder Vögel sind automatisch über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt.

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